Was ist ein Blendgutachten und wofür wird es gebraucht?

Blendgutachten

Ein Blendgutachten dient im Planungsprozess dazu, im Voraus zu klären, ob es später nach Errichtung der Anlage zu Beschwerden über unzumutbare Sonnenlichtreflexionen kommen kann. Da nachträgliche Blendschutzmaßnahmen unter Umständen sehr teuer sein können und meist auch zu Ertragseinbußen durch Verschattung führen, empfiehlt es sich, derartige Risiken bereits in der Planungsphase auszuschließen.

Immer häufiger wird inzwischen ohnehin von Behörden vor Erteilung einer Baugenehmigung ein Blendgutachten verlangt.

Wer kann sich geblendet fühlen?

Blendung kann im (Straßen-, Schienen- und Luft-) Verkehr Fahrzeugführer derart blenden, dass sie nicht ausreichend in der Lage sind, auf gefährliche Situationen zu reagieren. Natürlich sind Fahrzeugführer dafür verantwortlich, ihre Fahrweise den Sichtverhältnissen anzupassen (z.B. bei Blendung auf regennassen Straßen), aber Reflexionen von Sonnenlicht an geneigten Flächen können vollkommen unerwartet auftreten. Eine Fläche, die eben noch als dunkle, etwas schillernde Ebene erscheint, kann beim Weiterfahren in einem bestimmten Sichtwinkel plötzlich zu einem optischen Feuerball werden, der die Sicht vollständig nimmt.

Im Wohn- und Arbeitsbereich werden Sonnenlichtreflexionen als Immissionen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gewertet, die bei längerer Dauer für Betroffene unzumutbar sein können.

Welche Kriterien muss ein Blendgutachten erfüllen?

Normierte Kriterien für Blendgutachten gibt es nicht. Es muss eben „nur“ seinen Zweck erfüllen, und das heißt nicht nur, eine Baugenehmigung zu erhalten, sondern es soll die Investitionssicherheit dadurch erhöhen, dass keine unvorhergesehenen Blendschutzmaßnahmen nach Errichtung der Anlage erforderlich werden.

Die Solarpraxis hat seit 2007 bereits über 250 Blendgutachten erstellt und sich schon vor Jahren mit anderen Blendgutachtern zur Qualitätssicherung und zum Austausch von fachlichen Erkenntnissen vernetzt. Ein Ergebnis davon war der Vortrag „Blendgutachten Photovoltaik – ein Statusbericht aus der Gutachterpraxis“, der auf dem OTTI-Symposium 2014 erstmals zu hören war. Seit April 2017 ist Wolfgang Rosenthal von der IHK Berlin als Sachverständiger für Blendungserscheinungen durch reflektierte Sonnenstrahlung (insb. bei Photovoltaikanlagen) öffentlich bestellt und vereidigt.

Ansprechpartner

Wolfgang Rosenthal
ÖbuV – Sachverständiger
+49 | 30 | 726 296 – 350
wolfgang.rosenthal@solarpraxis.com

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